AGB Hochzeit

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle von Fotografie DSK – Daniel & Marlène Oeldenberger durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferung und Leistungen.
1.1.1 Die Fotografen sind entweder Daniel oder Marlène Oeldenberger oder beide zusammen – je nachdem was Sie gebucht haben.
1.1.2 Sollten die Fotografen ausfallen wird es einen Ersatzfotografen geben, der mit gleicher Qualität aufnimmt.
1.2 Sie gelten als vereinbart mit der schriftlichen Entgegennahme des Angebots des Auftragnehmers durch den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt).
1.3 Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferung oder Leistungen des Auftragnehmers.
1.4 Sollten Leistungen Dritter herangezogen werden, gelten für den Auftragsbestandteil deren AGB.
2. Leistungen & Fotografische- sowie Gewährleistungen
2.1 Der Fotograf sichert die im Rahmen der definierten Pakete enthaltenen Leistungen zu. Leistungen begründen sich auf definierte und vereinbarte Eckpunkte wie z.B. Ort der Fotografien, Personen die als Motiv dienen sollen.
2.2 Der Auftragnehmer ist für die Beschaffung der Technik (z.B. Fotogeräte), die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind, zuständig.
2.3 Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann der Auftragnehmer Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen (Assistenten, Stylisten etc.)
2.4 Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Auftragnehmer hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, des Aufnahmeortes und der angewendeten optischen-technischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Leistungen stellen als solche keine Mängel dar.
2.5 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.
2.6 Der Auftragnehmer wählt die Bilder aus, welche dem Auftraggeber bei Abschluss des Auftrages zur Abnahme vorlegt werden.
2.6.1 Der Auftragnehmer kann externe Firmen beauftragen die Bildauswahl & -retusche vorzunehmen. (z.B. www.proimageeditors.de oder theimagesalon.com)
2.6.2 Wenn Bilder an externe Firmen geschickt werden, darf diese Firma kein Bildmaterial für Werbezwecke etc. verwenden, sondern lediglich den Auftrag ausführen.
2.7 Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens 14 Tage nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber bei dem Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frsit gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
2.8 Im Fall der Mängelhaftigkeit im Bereich Fotos steht dem Auftraggeber nur ein kostenloser Verbesserungsanspruch durch den Auftragnehmer zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Auftragnehmer abgelehnt, steht dem Auftraggeber Preisminderungsanspruch zu.
2.9 Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei der Nachbestellung geltne nicht als erhebliche Mängel.
2.10 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2.11 Der Fotograf nimmt erst die Arbeit auf, wenn spätenstens 14 Tage vor dem gebuchten Termin der Vertrag unterschrieben vorliegt oder online der Antrag abgeschickt wurde. Ausnahmen sind LAST-MINUTE Anfragen.
3. Produkt & Lieferung
3.0 Die Fotografien des Shootings werden als erstes durch den Auftragnehmer (Fotografen) oder dessen beauftragte Firma sortiert und aussortiert.
3.1 Auf der Shopseite (www.pictrs.com/fotografie-dsk) des Auftragnehmers (Fotografen) werden die Bilder online gestellt und durch den Auftragnehmer (Kunden) wird die Bildermenge ausgewählt, die ihm per seinem Bild-Paket zur Verfügung steht.
3.2 Die Bildbearbeitung dauert ca. 21 Tage. Danach werden die Bilder in die passwortgeschützte Kunden-Galerie geladen, dort können der Auftraggeber und seine Gäste die Bilder kostenlos downloaden oder Abzüge zu gewissen Kosten erwerben.
3.3 Wenn nicht anders definiert, handelt es sich bei den Fotografien um Daten im JPG Format in hoher Auflösung. Im Normalfall werden Belichtung, Schärfe, Farbnuancen und Bildausschnitt aus künstlerischen Gesichtspunkten eingestellt.
3.4 Der Auftragnehmer darf eine externe Firma beauftragen die Bildbearbeitung zu übernehmen, sofern der Datenschutz gewährleistet ist.
3.5 Die Daten werden, wenn vorher nicht anders besprochen, in Form von Downloads zur Verfügung gestellt.
3.6 Der Auftragnehmer (Fotograf) hat eine Auftragszeitbearbeitungszeit von ca. 14 Tagen, darin ist nicht die Zeit, die der Auftraggeber für die Auswahl braucht, beinhaltet.
3.7 Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Streiks o.ä. sowie durch Beschaffungs- oder Fabrikationsstörung, hat der Auftragnehmer nicht einzustehen. In solchen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Schadensersatz seitens des Auftraggebers gefordert werden kann.
3.8 Der Auftragnehmer sichert zu, bei der Hochzeit anwesend zu sein, oder für eine adäquate Vertretung zu sorgen.
4. Honorar
4.1 Es gilt das vereinbarte Honorar (vereinbart durch Erteilung des Auftrages in Bezugnahme auf ein Angebot oder durch im Vertrag geregeltes Honorar)
4.2 Für ein UPGRADE (spontane Erweitungsbuchung) während des Auftrages wird bei Fotografie für jede neue anfallende Stunde 200€ berechnet. Noch vor Ort muss eine schriftliche Bestätigung unterschrieben werden, falls es nicht im Vertrag erläutert wurde.
4.3 Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Auftraggeber gewünschte Änderung gehen zu seinen Lasten.
4.4 Sollte die Auftragserteilung von Auftraggeber widerrufen werden, kann in jedem Fall bis mehr als die Hälfte der vereinbarten Kosten zzgl. tatsächlich entstandener Kosten fällig werden. Siehe Punkt 10 unten.
4.5 Die Angebote bleiben gemäß §19 (1) UStG umsatzsteuerfrei.
4.6 Bei einem Auftragswert bis 1500 € werden 30% im Vorhinein, als Anzahlung überwiesen. Ab 1500€ wird eine feste Anzahlung von 500€ erhoben.
4.7 Das Honorar ist binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen. Der Auftraggeber kommt in Zahlungsverzug, wenn er im Fall der Vorkasse oder Lieferung/Leistung gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung innerhalb der angegebenen Frist ganz oder teilweise nicht leistet. Mahnspesen und Kosten (auch außergerichtlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers. Nicht das Endprodukt wird bezahlt sondern die Dienstleistung.
5. Datenschutz
Der Auftraggeber stimmt der Nutzung und Verbreitung seiner persönlichen / angegebenen Daten ausdrücklich zu, sofern sie nur im Sinne der Geschäftsabwicklung benutzt werden. Die Daten werden teilweise zur internen Nutzung gespeichert und hierbei selbstverständlich vertraulich behandelt. Ausnahmen sind die Weitergabe von Daten an Dritte (Labor, etc.) sofern es für den Auftrag notwendig ist.
6. Nutzungsrechte
6.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte stehen dem Auftragnehmer zu.
6.2 Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für den privaten Zweck eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung, sowie eine kommerzielle und/ oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Außer es wird im Antrag angemerkt, das die Bilder kommerziell genutzt werden sollen.
6.2.2 Die Fotografien dürfen nicht für Organisationen, Personen oder Zwecke folgender Natur verwendet werden: Pornografie, Anti-Demokratie, Psychiatrie, Gewaltverherrlichung.
6.3 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars als erteilt.
6.4 Grundsätzlich gilt, dass der Auftragnehmer die Bilder für eigene Zwecke (z.B. Musterfotografien für andere Interessenten) sowie für die eigene Webseite & Internetpräsenz verwenden darf.
Sollte dem Auftraggeber ein Verwendungszweck oder -ort missfallen, muss er dies spätestens 14 Tage vor Antritt des Auftrags schriftlich mitteilen, da das Angebot dementsprechend geändert wird.
6.5 Bei Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken muss der Fotograf erwähnt werden.
7. Angebot
Die Angebote des Auftragsnehmers auf der eigenen Webseite, in Anzeigen, Flyern und Prospekten sind freibleibend und unverbindlich. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vertrag oder das erstellte schriftliche Angebot. Die Auftragserteilung erfolgt in der Regel durch eine schritliche Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber.
9. Spesen
An- und Abfahrtskosten werden im Angebot mit aufgeführt.
10. Buchungen
Termine und Buchungen sind verbindlich. D.h. eine Stornierung des Auftrages bzw. eine Absage des Termins seitens des Kunden wird wie folgt behandelt (folgende Menge der Angebotshonorars wird fällig): Bei Stornierung bis 12 Wochen vor Veranstaltung: 40% des Angebotes, bis 6 Wochen v. Veranstaltung: 50%, bis 3 Wochen v. Veranstaltung: 75%) Verlegungen des gebuchten Termins können vereinbart werden (nach Besprechung).
11. Gerichtsstand und Rechtswirksamkeit
11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Vertragnehmers.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland.
11.3 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11.4 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.